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   BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64   

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https://dejure.org/1965,1223
BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64 (https://dejure.org/1965,1223)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1965 - 4 StR 528/64 (https://dejure.org/1965,1223)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1965 - 4 StR 528/64 (https://dejure.org/1965,1223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer früheren Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung von Untersuchungshaft als Billigkeitsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 213
  • NJW 1965, 1340
  • MDR 1965, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 86/57
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Die Sperrwirkung des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB tritt auch dann ein, wenn eine frühere zur Bewährung ausgesetzte Strafe zum Teil durch Anrechnung von Untersuchungshaft als verbüßt gilt (Ergänzung von BGHSt 10, 182).

    Der Senat hat in BGHSt 10, 182, 184 [BGH 04.04.1957 - 4 StR 86/57] mit näherer Begründung dargelegt, daß unter einer früheren Aussetzung der Strafe zur Bewährung i.S. des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB nur eine für die ganze Strafe bewilligte Aussetzung zu verstehen ist, "unbeschadet etwaiger Anrechnung von Untersuchungshaft".

    Soweit der Senat im Urteil vom 30. Oktober 1958 - 4 StR 384/58 ohne nähere Begründung unter Bezugnahme auf BGHSt 10, 182 einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat, hält er daran nicht fest.

  • BGH, 02.07.1954 - StE 1/53
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Der Grund liegt darin, daß die Vollziehung der Untersuchungshaft hier nicht der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen ist, wenn auch die Anrechnung der Untersuchungshaft sonst einer Verbüßung der Strafe gleichkommt (z.B. als Rückfallvoraussetzung und bei der bedingten Entlassung nach § 26 StGB: BGHSt 5, 377; 6, 215 [BGH 01.07.1954 - 4 StR 818/53]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; BGH MDR 1959, 1022).

    Daß in (allerdings seltenen) Fällen, in denen unter den Voraussetzungen des § 26 StGB eine durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft verbleibende Reststrafe nicht mehr vollstreckt und damit Ausgesetzt wird, weil das Gericht die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft anordnet (BGHSt 6, 215), eine Sperrwirkung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht eintritt, rechtfertigt keine andere Entscheidung.

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Darauf, daß sie über die Kenntnis des Angeklagten Fl. von der Herkunft der ihm von ihrem Ehemann überlassenen Gegenstände nicht befragt worden sei, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 11, 213, 218 f [BGH 21.01.1958 - GSSt - 4/57]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Darauf, daß sie über die Kenntnis des Angeklagten Fl. von der Herkunft der ihm von ihrem Ehemann überlassenen Gegenstände nicht befragt worden sei, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 11, 213, 218 f [BGH 21.01.1958 - GSSt - 4/57]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Darauf, daß sie über die Kenntnis des Angeklagten Fl. von der Herkunft der ihm von ihrem Ehemann überlassenen Gegenstände nicht befragt worden sei, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 11, 213, 218 f [BGH 21.01.1958 - GSSt - 4/57]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Der Grund liegt darin, daß die Vollziehung der Untersuchungshaft hier nicht der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen ist, wenn auch die Anrechnung der Untersuchungshaft sonst einer Verbüßung der Strafe gleichkommt (z.B. als Rückfallvoraussetzung und bei der bedingten Entlassung nach § 26 StGB: BGHSt 5, 377; 6, 215 [BGH 01.07.1954 - 4 StR 818/53]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; BGH MDR 1959, 1022).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Eine Teilverbüßung der erkannten Strafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft steht deshalb, weil der Täter die Härte des Strafvollzugs in diesem Fall noch nicht gespürt hat, einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen des Strafrestes nicht entgegen (BGHSt 6, 391, 393) [BGH 04.11.1954 - 3 StR 392/54], während sonst die Aussetzung nur eines Teiles der erkannten Strafe zur Bewährung unzulässig ist (BGHSt 6, 163).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 333/53
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Der Grund liegt darin, daß die Vollziehung der Untersuchungshaft hier nicht der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen ist, wenn auch die Anrechnung der Untersuchungshaft sonst einer Verbüßung der Strafe gleichkommt (z.B. als Rückfallvoraussetzung und bei der bedingten Entlassung nach § 26 StGB: BGHSt 5, 377; 6, 215 [BGH 01.07.1954 - 4 StR 818/53]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; BGH MDR 1959, 1022).
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 109/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Eine Teilverbüßung der erkannten Strafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft steht deshalb, weil der Täter die Härte des Strafvollzugs in diesem Fall noch nicht gespürt hat, einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen des Strafrestes nicht entgegen (BGHSt 6, 391, 393) [BGH 04.11.1954 - 3 StR 392/54], während sonst die Aussetzung nur eines Teiles der erkannten Strafe zur Bewährung unzulässig ist (BGHSt 6, 163).
  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 818/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
    Der Grund liegt darin, daß die Vollziehung der Untersuchungshaft hier nicht der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen ist, wenn auch die Anrechnung der Untersuchungshaft sonst einer Verbüßung der Strafe gleichkommt (z.B. als Rückfallvoraussetzung und bei der bedingten Entlassung nach § 26 StGB: BGHSt 5, 377; 6, 215 [BGH 01.07.1954 - 4 StR 818/53]; 7, 214, 216 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]; BGH MDR 1959, 1022).
  • BGH, 11.09.1959 - 2 StE 2/59

    Rechtsmittel

  • RG, 01.07.1941 - 1 D 15/41

    Die Untersuchungshaft darf auch auf Jugendarrest -- VO. z. Ergänzung des

  • BGH, 30.10.1958 - 4 StR 384/58

    Rechtsmittel

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